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FMP ist die kreative Rechtskanzlei in Rheinland-Pfalz für Recht, Wirtschaft, Steuer.

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Steuerrecht
Rechtsanwalt/Anwalt in Mainz und Mannheim

Steuerrecht

Für Unternehmen wie auch Privatklientel  ist das Steuerrecht aufgrund der zunehmenden Komplexität eine  kaum zu durchdringende Materie. Dennoch sind vorrangig alle unternehmerischen Entscheidungen von hoher steuerlicher Relevanz geprägt.

Von der Existenzgründung über Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen (Verschmelzung) sowie eben bei Steuerbelastungsvergleichen stehen wir zur Verfügung. Dies gilt insbesondere auch im steuerstrafrechtlichen Bereich, wobei auch hier die Expertise im Verbund durchschlägt, also in den zu bildenden Teams zwischen RAe*StB* und WP*

Die steueroptimierte Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen im Rahmen des Generationenwechsels erreicht zentrale Bedeutung. Durch rechtzeitige Einbindung bereits im Planungsstadium ist nicht mehr zu korrigierenden Fehlentwicklungen  im rechtlichen wie im steuerrechtlichen Bereich vorzubeugen. Dies erfolgt in bewährten Restrukturierungsteams unserer RAe*StB*WP im Verbund von FMP***MSP. Es werden in diesem Bereich rechtlich notwendige Absicherungsmechanismen wie auch steuerliche Gestaltungsaspekte für die beteiligten Unternehmern berücksichtigt.

Das Gesellschaftsrecht stellt ebenso einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt von FMP dar. In der Gründungsphase und Aufstellungsphase eines Unternehmens stehen wir für die Beratung der Rechtsformwahl, gerade auch bei der zielorientierten inhaltlichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge zur Verfügung. Bei der gesellschaftsrechtlichen wie steuerrechtlichen Dauerberatung ist der Standard für die Klientel

  • die Vorbereitung,
  • Begleitung sowie
  • Steuerung

von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Organen (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat). Ebenso gehört ins Portfolio die Beratung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen sowie die bei der  Umwandlung von Gesellschaften anstehende Gestaltung.

Die Liquidation von Gesellschaften, auch und gerade mit Auslandsbezug wird als Querschnittsmaterie gleichfalls erfolgreich ausgeübt. Der Einbezug wirtschaftsrechtlicher Expertise, steuerlicher Optimierung sowie der Spezialisten-Teams von FMP***Mainz, also durch RAe*StB*WP* auf der Basis Strukturierungs-, Finanz- und Unternehmensberatung versteht sich.

Begleitung und Beratung von finanziellen Engagements ist ein wichtiger ebenso wie komplexer Leistungsbereich von FMP. Zielführend ist die ausgewogene Strukturierung der Kapitalisierung von Unternehmungen und Projekten. FMP verfügt über langjährige Expertise im Kreditsicherungs- (insbesondere Bank- und Bürgschaftsrecht) sowie Lieferantenkreditsicherungsrecht (insbesondere Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung), gerade auch mit Auslandsbezug. Erfolgreiches wirtschaftliches Handeln beruht Gegenseitigkeit und ist damit eine führende Zielvorgabe in den Beratungsteams der RAe*StB* und WP* von FMP*** MSP in deren jeweiligen Standorten.

Einschneidende Veränderungen im Markt wie auch innerbetriebliche Entwicklungen und Störungen können für das Unternehmen und deren Eigner/Inhaber erhebliche Vermögensminderungen zur Folge haben. Im Bereich der Unternehmenssanierung ist die Aufgabe, frühzeitig negative wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen. Dem Unternehmer stehen wir bei der Erstellung und Umsetzung der auf die konkrete Lage unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte zugeschnittenen Sanierungspläne und damit dem Erhalt einer wirtschaftlich erfolgreich handelnden Unternehmung zur Seite.

Prinzipien des Steuerrechts

Im deutschen Steuerrecht gelten folgende Prinzipien.

Leistungsfähigkeitsprinzip

Es wird nur nach der individuellen Leistungsfähigkeit besteuert.

Es besagt allgemein, dass jeder nur nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll (Gegenteil: Äquivalentprinzip).

Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

In Deutschland dürfen Steuern nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden. Deshalb ist eine Rückwirkung von Steuergesetzen grundsätzlich unzulässig, da der Steuertatbestand zuvor gesetzlich normiert werden muss. Außerdem ist die Finanzbehörde nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die gesetzlich geschuldeten Steuern zu erheben. Steuerbefreiungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.

Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Gleiche Sachverhalte müssen gleich besteuert werden und damit sind die Steuerpflichtigen gleich zu behandeln.

Rechtsprechung/Verfahren

Entsprechend der Finanzgerichtsordnung sind folgende Instanzen eingerichtet:

  • In den Ländern die Finanzgerichte als oberste Landesgerichte.
  • Im Bund der Bundesfinanzhof mit Sitz in München.

Vom Klageverfahren zu unterscheiden ist das Einspruchsverfahren, durch das der Steuerbescheid durch die Finanzbehörde selbst noch einmal einer Überprüfung unterzogen wird.

Steuerarten

Es werden folgende Steuerarten unterschieden:

Direkte und indirekte Steuern

Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch. Bei indirekten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerträger verschiedene Personen oder Subjekte.

Direkte Steuern Beispiele

  • Lohn- und Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Grunderwerbssteuer
  • Grundsteuer

Indirekte Steuer Beispiele

  • Umsatzsteuer
  • Abgeltungssteuer
  • Energiesteuer
  • Tabaksteuer
  • Brandweinsteuer
  • Kaffeesteuer
  • Versicherungssteuer
  • Stromsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Lotteriesteuer

Ertrags- und Substanzsteuern

Ertragssteuern knüpfen an Einkünfte an, Ertragssteuern sind etwa die Einkommenssteuer und die Kirchensteuer sowie Körperschaftssteuer und die Gewerbeertragssteuer.

Substanzsteuern knüpfen an Roh- bzw. Reinvermögensgrößen an. Beispiel sind die Grundsteuern, die frühere Vermögenssteuer und die Gewerbekapitalsteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Steuerertragshoheit

Unterschieden wird bei der Steuer auch noch die Frage, wem die Erträge zustehen (Gemeinschaftssteuer, Bundessteuer, Ländersteuer und Gemeindesteuern)

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