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Inhalt

Arbeitsrecht
Rechtsanwalt/Anwalt in Mainz und Mannheim

Kündigung

Allgemeines

Im rechtlichen Sinne versteht man unter dem Begriff der Kündigung die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigungserklärung mit Wirkung für die Zukunft. Damit steht das Institut der Kündigung zwischen den beiden Prinzipien, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind und der Vertragsfreiheit, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag auch wieder lösen zu können. Von der Rechtsordnung ist als Mittelweg deshalb vorgesehen, die Wirksamkeit einer Kündigung an zahlreiche formale und inhaltliche Voraussetzungen zu knüpfen, um sowohl das Interesse des Kündigenden an der Vertragsauflösung als auch das Interesse des Gekündigten an der Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses angemessen zu berücksichtigen.

Abfindung

Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Abfindung die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Das Kündigungsschutzgesetz zielt zwar in erster Linie auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses ab, aufgrund der Unsicherheiten eines Kündigungsschutzprozesses werden aber sehr häufig nach Ausspruch einer Kündigung im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren Abfindungsvergleiche geschlossen.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleiben muss. Dabei kann sich die Länge der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag, aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des BGB ergeben. Das Einhalten einer Kündigungsfrist ist nur im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung entbehrlich, an deren Vorliegen strenge Voraussetzungen geknüpft sind.

Auflösungsvertrag/Aufhebungsvertrag

Allgemeines

Im Gegensatz zur Kündigung, die ein Arbeitsverhältnis einseitig beendet, sind sich bei einem Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag beide Parteien eines Arbeitsvertrages über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig. Kündigungsfristen sind hierbei nicht zu beachten. Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes werden häufig Abfindungen durch den Arbeitgeber gezahlt.

Form

Ein Auflösungsvertrag ist zwingend schriftlich niederzulegen, ein nur mündlich vereinbarter Vertrag ist unwirksam und kann das Arbeitverhältnis nicht beenden, es besteht fort.

Sozialrechtliche Folgen

Bei Abschluß eines Auflösungsvertrages muss sich der Arbeitnehmer, der keine Anschlußbeschäftigung aufweisen kann, auf negative Folgen für den Erhalt von Arbeitslosengeld I und II vorbereiten. Durch die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkt der Arbeitnehmer an seiner Arbeitslosigkeit mit, sodass in der Regel Sperrzeit von zwölf Wochen durch die Agentur für Arbeit kommt.

Kollektives Arbeitsrecht

Allgemeines

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verbänden der Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in den Betrieben und Unternehmen.

Rechtsgrundlagen

Als Rechtsgrundlage dienen neben staatlichen Gesetzen hauptsächlich Tarifvereinbarungen, branchenbezogene Tarifverträge sowie betriebsbezogene Betriebsvereinbarungen.

Betriebsrat

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den privaten Betrieben und Unternehmen vollzieht sich über die von den Arbeitnehmern in freier und geheimer Wahl bestimmten Betriebsräte, deren rechtliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschußgesetz (leitende Angestellte) festgelegt sind. In Betrieben der öffentlichen Hand werden die Sprecher der Angestellten Personalräte genannt und unterliegen dem Personalvertretungsgesetz bzw. de, Bundespersonalvertretungsgesetz auf Bundesebene.

Mutterschutz

Allgemeines

Unter Mutterschutz versteht man die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorgegebenen Mindestanforderungen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Die Mindestanforderungen beziehen sich dabei auf das Arbeitsverbot für Wöchnerinnen, Kündigungsschutz für Schwangere/Wöchnerinnen sowie eine Mutterschaftsversicherung in Form der Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbotes und darüber hinaus.

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wurden die Mindestschutzanforderungen im Mutterschutzgesetz und der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz umgesetzt. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Darüber hinaus dürfen werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden.

Elternzeit

Über den Mutterschutz hinaus ist seit 2007 im Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz (BEEG) ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitserbringung zur Erziehung eines Kindes geregelt. Wird dieses Recht in Anspruch genommen, erhält man für zwölf Monate Elterngeld, um die eigene Erziehungsleistung entsprechend zu würdigen.

Arbeitszeugnis

Allgemeines

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erhalt eines qualifizierten Zeugnisses, allerdings muss der Arbeitnehmer das Zeugnis ausdrücklich fordern. Das Arbeitszeugnis ist keine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung, sondern eine Referenz im Sinne eines Empfehlungsschreibens.

Inhalt

Beinhaltet das Zeugnis lediglich die Personalien sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Wertungen, spricht man von einem einfachen Arbeitszeugnis. Der Anspruch des Arbeitnehmers in Deutschland bezieht sich aber auf ein qualifiziertes Zeugnis, das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Arbeitsleistung einschließlich Qualifikation und dienstlichen Verhalten des Arbeitnehmers zu beurteilen. Die Rechtsprechung fordert dabei, dass ein Zeugnis wohlwollend formuliert sein muss, um dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren.

Zeitpunkt

Ein Zeugnis wird üblicherweise bei dem Ausscheiden aus einem Betrieb oder Unternehmen erstellt (Endzeugnis). Wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis fordern, etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

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