Seitenbereiche

FMP ist die kreative Rechtskanzlei in Rheinland-Pfalz für Recht, Wirtschaft, Steuer.

Inhalt

Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers haften
Mietrecht

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Heizungskosten verurteilt, die teilweise durch den Verbrauch eines früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind.

Vierzehn der achtzehn Wohnung der beklagten Gemeinschaft gehörten einem Eigentümer, der in Insolvenz fiel. Da er keine Wohngeldzahlungen mehr an seine Eigentümergemeinschaft - die Beklagte- leistete, geriet diese in finanzielle Schwierigkeiten und leistete keine Vorauszahlungen auf Heizungskosten mehr an die Klägerin. Die Abrechnung der Klägerin für die Jahre 2002 bis 2004 bezahlte die Beklagte nicht. Gleichwohl versorgte die Klägerin dieses Haus weiterhin mit Heizung und Warmwasser. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, nicht sie - als Gemeinschaft der jetzigen Wohnungseigentümer - sei zur Zahlung verpflichtet, vielmehr hafte nur das jeweilige Sondervermögen der einzelnen Eigentümer. Das OLG Koblenz hat allerdings der Klägerin Recht gegeben. Sie kann von der beklagten Eigentümergemeinschaft die Bezahlung der geltend gemachten Heizkosten für die Jahre 2002 bis 2004 verlangen.

Über Fromm-FMP

Wir sind Rechtsanwälte mit Sitz in Mainz und Mannheim und bieten professionelle und kompetente Beratung im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuer. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.