Seitenbereiche

FMP ist die kreative Rechtskanzlei in Rheinland-Pfalz für Recht, Wirtschaft, Steuer.

Inhalt

Bundeskartellamt: Facebook muss Nutzung der User-Daten einschränken
IT-Recht/Medienrecht

Mit großer Spannung ist das Ergebnis des Prüf-Verfahrens erwartet worden, das das Bundeskartellamt gegen den Social-Media-Giganten Facebook durchgeführt hat – nicht nur in Deutschland, sondern gleich weltweit. Die Bonner Behörde hat dem US-Konzern weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung der Nutzer-Daten auferlegt und damit offenkundig ins Schwarze getroffen, denn Facebook hat bereits angekündigt, beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.

Nach den Vorgaben des Kartellamtes darf Facebook die uneingeschränkte Daten-Nutzung nicht zur Voraussetzung für die Nutzung seiner Dienste machen, sondern muss sich zuvor die Genehmigung der User holen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzer-Konto zuzustimmen.  Die Kombination von Daten-Quellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Daten-Sammlung und -Zusammenführung abhängig gemacht wer-den darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht er-teilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten aus-schließen und muss auf eine Daten-Sammlung und -Zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.“ Mit dieser Entscheidung gibt das Bundeskartellamt dem User zumindest teilweise die Hoheit über seine Daten zurück.

Facebook verstößt gegen europäische Datenschutz-Vorschriften

In der Presse-Info vom 7. Februar 2019 hält das Bundeskartellamt fest: Die Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen europäische Datenschutz-Vorschriften. Das Bundeskartellamt hat hin-sichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellungen eng mit führenden Datenschutz-Behörden zusammengearbeitet.

Das Bundeskartellamt bewertet das Verhalten von Facebook vor allem als einen sogenannten Ausbeutungs-missbrauch. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Markt-Gegenseite – hier also die Verbraucher als Facebook-Nutzer – nicht ausbeuten. Das gilt vor allem dann, wenn durch die Ausbeutung gleichzeitig auch Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz anhäufen können. Diese kartellrechtliche Herangehensweise ist nicht neu, sondern entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nicht nur überhöhte Preise, sondern auch die Unangemessenheit von vertraglichen Regelungen und Konditionen eine missbräuchliche Ausbeutung darstellen (sog. Konditionen-Missbrauch).

Andreas Mundt: „Daten sind heute ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. Gera-de für Facebook sind sie so-gar der wesentliche Faktor für die Dominanz des Unternehmens. Auf der einen Seite steht eine kostenlose Dienstleistung für die Nutzer. Auf der anderen Seite steigen die Attraktivität und der Wert der Werbeplätze mit der Menge und der Tiefe der Daten über die Nutzer. Gera-de bei der Datensammlung und Verwertung muss sich Facebook deshalb als marktbeherrschendes Unternehmen an die in Deutschland und Europa geltenden Regeln und Gesetze halten.“

Mit dieser Vorgehensweise gibt das Team um Andreas Mundt einerseits allen anderen Kartell-Behörden wichtige Hinweise zur Einschätzung und Bewertung von Facebook sowie anderen Internet-Giganten und andererseits bleibt Facebook ein respektabler Handlungs-spielraum. Die Einschaltung der Gerichte kann eine Verzögerung mit sich bringen, aber auch zu schärferen Vor-gaben führen. (ps)

Titelschutz-Anzeiger, Nr. 1398, Woche 6, 08.02.2019

Über Fromm-FMP

Wir sind Rechtsanwälte mit Sitz in Mainz und Mannheim und bieten professionelle und kompetente Beratung im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuer. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.