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Persönlichkeitsrecht – OLG Karlsruhe bestätigt Gegendarstellungsanspruch von Günther Jauch gegen die Frauenzeitschrift DAS NEUE aus dem Hause Bauer Media Group
IT-Recht/Medienrecht

Der TV-Moderator Günther Jauch gilt in Sachen Persönlichkeitsrecht als „harter Knochen“ – mit Unterstützung der bekannten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann geht Jauch gegen alle öffentlichen Darstellungen vor, die ihn nach seiner Ansicht negativ tangieren. Der TV-Moderator legt bekanntlich allergrößten Wert auf den Schutz seiner Privatsphäre.

Immerhin wollte er 2006 sogar jegliche Berichterstattung über seine Hochzeit mit der Krankengymnastin Thea Sihler untersagen lassen. Das gelang ihm jedoch nicht komplett, da er als „Person des öffentlichen Lebens“ akzeptieren musste, dass Termin und Ort genannt werden durften. In aktueller Angelegenheit wies der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Berufung der Bauer Media Group aus Hamburg gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zurück und sprach dem TV-Moderator den Anspruch auf eine sehr umfassende Gegendarstellung auf der Titelseite der wöchentlichen Frauenzeitschrift DAS NEUE zu (Urteil vom 9. Sept. 2015 – Az.: 6 U 110/15). Das Medienhaus hatte sich die Presserechtlerin Verena Haisch aus dem Hamburger Bird & Bird-Büro an die Seite geholt. In dem Verfahren ging es um die DAS NEUE-Ausgabe Nr. 16/2015 vom 11. April 2015. Auf der Titelseite dieser Ausgabe war neben dem Foto des TV-Moderators und seiner Ehefrau die Schlagzeile „Günther Jauch Schock Geständnis Steckt seine Ehe in der Krise?“ zu sehen. Nach Ansicht der OLG-Richter enthält diese Schlagzeile die Tatsachen-Behauptung, Günther Jauch habe im Hinblick auf seine Ehe etwas gestanden.

Daher habe er nun auch Anspruch auf die verlangte Gegendarstellung „Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden“. Diese Gegendarstellung muss DAS NEUE nun auf der Titelseite bringen. Zustande gekommen ist die Schlagzeile vom 11. April 2015, weil Günther Jauch im Rahmen einer Talkshow gegenüber einem Kandidaten zu dessen Ehe hin gesagt habe, dass er dann noch einmal heiraten werde, wenn es in der Ehe „bröckele“. Die OLG-Richter sehen in dieser Aussage von Jauch keine Äußerung über den Zustand seiner eigenen Ehe.

Angesichts dieser Einschätzung hält der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe auch den Umfang der zugesprochenen Gegendarstellung für nicht unangemessen. Gegen dieses Urteil ist nur wenig Kraut gewachsen, daher wird es bei DAS NEUE die Titelseite mit dem erneuten Jauch-Auftritt geben. Juristisch darf das als Sieg auf Seiten von Günther Jauch verbucht werden – ob auch ein entsprechender „Sieg“ im Auge der Betrachter/Leser entsteht, wird sich zeigen. Da werden sich sicher viele fragen, was dieser Vorgang bzw. dieser neuerliche Titel-Auftritt bedeutet. Für die Journalisten bzw. Medien wird durch das Karlsruher Urteil ein weiteres Mal klar, dass Günther Jauch seinen Weg konsequent weitergeht.

Der Titelschutz Anzeiger , Nr.: 1241, Woche 39, 22. September 2015

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