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EU-Parlament stimmt für ein EU-Leistungsschutzrecht und einen Upload-Filter
IT-Recht/Medienrecht

Der zweite Anlauf für eine Reform des EU-Urheberrechts hat geklappt. Die Abgeordneten des europäischen Parlaments haben am 12. September 2018 dem Vorschlag einer Richtlinie zum Urheberrecht mit großer Mehrheit zugestimmt, den die Verlage von Zeitungen und Zeitschriften sowie die Verwerter von Musik und Filmen gefordert haben. Im Juli 2018 war ein noch schärferer Vorschlag abgelehnt worden. Nun können die Verhandlungen mit dem Rat der EU-Staaten beginnen. Hier gibt es bereits Signale, dass die Richtlinie weitgehend auf Zustimmung stößt.

Die Eigner des Geistigen Eigentums im sogenannten Content-Sektor erlangen damit wieder eine stärkere Verfügungsgewalt über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Sie können auf Basis der vorliegenden Richtlinie entscheiden, ob sie ihr Geistigen Eigentum im Internet ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen wollen oder nicht. Das Thema Upload-Filter ist in der Richtlinie enthalten, aber nicht weiter konkretisiert worden. Hier stehen vor allem die Plattformen stärker in der Pflicht, die mit dem Anbieten von Filmen, Bildern und Texten Dritter Werbe-Erlöse erzielen. (ps)

Der Titelschutzanzeiger, Nr. 1385, Woche 38, 18.09.2018

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