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Studie zur Wirkung präventiver Maßnahmen von Medien-Anwälten
IT-Recht/Medienrecht

Nicht jede Berichterstattung in den Medien trifft bei den betroffenen Unternehmen oder Prominenten auf Gegenliebe. Ein Instrument, schon im Vorfeld aktiv Einfluss zu nehmen, sind präventive Informationsschreiben von Medien-Anwälten an die recherchierenden Redakteure und deren Arbeitgeber sowie manchmal auch deren Konkurrenten. Dieses Instrument kommt inzwischen immer öfter zum Einsatz, über die Auswirkungen dieser Schreiben ist allerdings nur wenig bekannt.

Die Otto Brenner Stiftung (OBS) mit Sitz in Frankfurt und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin haben vor diesem Hintergrund Prof. Dr. Tobias Gostomzyk (Lehrstuhl für Medienrecht am Institut für Journalistik an der Universität Dortmund) und den freien Journalisten Daniel Moßbrucker mit einer Studie zu präventiven Anwalts-Strategien gegenüber Medien beauftragt. Die Autoren haben die Ergebnisse ihrer Studie am 8. August 2019 in Berlin vorgestellt.

Präventiv-Aktivitäten sind keine Bedrohung der Presse-Freiheit

Eine ernsthafte Bedrohung für die Presse-Freiheit stellen die Präventiv-Schreiben nicht dar, das lässt sich als Fazit der Untersuchung verkünden. In der Zusammenfassung halten die bei-den Autoren fest: „Der von ihnen ausgehende Effekt gegenüber investigativ recherchierenden Medien ist wiederum ebenfalls als gering einzustufen, weil sich die Journalist:innen in aller Regel nicht grundsätzlich abschrecken lassen. Vielmehr sind sogar gegenläufige Effekte feststellbar, sodass die Schreiben erst den Anstoß geben, um vertieft zu recherchieren.

“Solche Warnschreiben führen häufig zu höherer Sorgfalt bei der Recherche und manchmal auch zu einer „Entschärfung“ von Formulierungen. Die Einschaltung von Medien-Anwälten sehen Journalist:innen mehrheitlich als legitim an, gleichwohl wünschen sie sich stärker das Gespräch mit dem Betroffenen, um inhaltliche Streitpunkte zu klären, anstatt mit rechtlichen Mitteln zu drohen. Diese direkten Gespräche sorgen bei Redaktionen für eine höhere Bereitschaft, „in begründeten Fällen inhaltliche Änderungen an einer geplanten Berichterstattung vorzunehmen“. Im Umkehrschluss könnten kommunikativ-kooperative Maßnahmen geeigneter sein, präventiv eigene Interessen zu vertreten bzw. durchzusetzen.

Präventiv-Maßnahmen senken gerichtliche Streitlust

Im Rahmen der Studie hat sich ergeben, dass Präventiv-Aktivitäten langfristig dazu führen könnten, dass es weniger Streitigkeiten geben dürfte, die vor Gericht ausgefochten werden. Daher stellen die Autoren fest: „Das stark durch Gerichtsentscheidungen (kasuistisch) geprägte Presserecht muss zum Schutz der Meinungs- und Presse-Freiheit kontinuierlich weiterentwickelt werden, indem Grundsatz-Entscheidungen herbeigeführt werden. Im Rahmen einer branchenweiten Selbstverpflichtung könnten sich Medien bereiterklären, Fälle von grundsätzlicher Bedeutung für das Presserecht zu identifizieren und an ein – mutmaßlich neu zu schaffendes – Gremium zu übermitteln. Ziel eines solchen Gremiums wäre es, diese Fälle zu prüfen und für die Fortschreibung der Meinungs- und Presse-Freiheit relevante Musterfälle zu erkennen.“

Die 92 Seiten umfassende Studie steht auf der Website der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Download zur Verfügung. (ps)

Der Titelschutzanzeiger, Nr. 1424, Woche 32, 09.08.2019

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