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Die Unions-Marke Neuschwanstein gehört dem Freistaat Bayern
IT-Recht/Medienrecht

Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat endgültig darüber entschieden, dass die Unions-Marke Neuschwanstein Eigentum des Freistaats Bayern bleibt (Urteil vom 6. Sept. 2018 – Az.: C – 488/16). 2011 hatte das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten des Freistaats Bayern Neuschwanstein als Unions-Marke für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen eingetragen.

Das wollte der Bundesverband Souvenir – Geschenke – Ehrenpreise e.V. (BSGE) im Interesse seiner Mitglieder so nicht hinnehmen und ging sieben Jahre lang dagegen vor – zuletzt reichte der BSGE Klage beim EuGH ein. Die EuGH-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Name Neuschwanstein keine geografische Herkunftsmarke darstellt, auch wenn man den Ort geografisch lokalisieren könne. Neuschwanstein ist nach Ansicht der Richter aufgrund seiner architektonischen Einzigartigkeit ein musealer Ort. Sie zogen einen Vergleich zu den Montblanc-Schreibgeräten – die stammen ja nicht vom gleichnamigen Berg in den Schweizer Alpen, sondern aus Hamburg. (ps)

Der Titelschutzanzeiger, Nr. 1385, Woche 38, 18.09.2018

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