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AGG/Volontariat – männlich/weiblich
Arbeitsrecht

  1. Eine Tageszeitung hatte bei der Besetzung einer Volontariatsstelle ausschließlich weibliche Mitarbeiter gesucht und dabei männliche Bewerber ausgeschlossen.
  2. Das Arbeitsgericht hat nun zugunsten eines abgewiesenen männlichen Bewerbers geurteilt und diesem sieben Monatsgehälter als Schadensersatz wegen Geschlechtsdiskriminierung zugesprochen (Az.: 42 Ca 1530/13), ArbG Berlin.
  3. Der Kläger ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden. Die Argumentation der Tageszeitung, den Anteil an weiblichen Führungskräften im Journalismus durch diese Maßnahme erhöhen zu wollen, ließ das Arbeitsgericht nicht gelten. Denn es handele sich um eine Volontariatsstelle und nicht um eine Führungsposition. Also dürfen männliche Bewerber nicht mit diesem gedanklichen Ansatz ausgeschlossen werden.

Eingestellt FMP-Recht, RAe*StB*WP*, Mainz

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