Hatte der Arbeitnehmer den Anspruch beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Urlaubsabgeltung zu erhalten, kann dieser darauf auch verzichten. Das geht aus einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer im Zuge einer Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung auf alle weiteren finanziellen Ansprüche, ob bekannt oder nicht bekannt zu verzichten. Nach Abschluß dieser Vereinbarung forderte der Arbeitnehmer noch die Zahlung einer Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber für nicht genommenen Urlaub. Dies wurde verweigert, der ausgeschiedene Arbeitnehmer zog vor Gericht. Der Auffassung des Arbeitnehmers folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Mit der Abfindungsvereinbarung sind alle finanziellen Forderungen abgegolten. Daher erhält der Arbeitnehmer keine Urlaubsabgeltung. Letztlich ist dieses Ergebnis auch Rechtsmißbrauchsüberlegungen geschuldet.
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