Ein Mittelständler kündigt dem Mitarbeiter, wobei dieser Adipositas (Übergewicht) leidet. Bei einer Größe von 1,94 Meter kamen knapp 190 Kilogramm auf die Waage. Der Betrieb meinte, dass der Mitarbeiter Beschäftigte wegen seiner Leibesfülle vermindert leistungsfähig sei. Gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses klagte der Mitarbeiter erfolgreich, denn das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, der Mittelständler nicht hinreichend darlegen konnte, dass der Mitarbeiter wirklich vermindert leistungsfähig war und aufgrund seines Gewichts die geforderte Leistung nicht erbringen konnte.
Eingestellt FMP-Recht, RAe*StB*WP*, Mainz
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