Seitenbereiche

FMP ist die kreative Rechtskanzlei in Rheinland-Pfalz für Recht, Wirtschaft, Steuer.

Inhalt

MiloG / BAG 5 AZR 1019/12 / Pflege
Arbeitsrecht

  1. Die Klägerin arbeitet als Pflegerin in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten/Vollzeit. Innerhalb der Einsätze war diese verpflichtet, auch im Bereitschaftsdienst präsent zu sein. Der Lohn galt die Arbeit am Patienten nach dem Tariflohn ab. Für Bereitschaftsdienste wurde sie unterhalb des Mindestlohns für die Pflegebranche entlohnt. Dagegen klagte die Mitarbeiterin.
  2. Es mag für den Bereitschaftsdienst ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit gezahlt werden, aber dies darf nicht unterhalb des MiloG liegen, nämlich dann, wenn die Mindestlohnvergütung je Stunde gezahlt wird. Für diesen Fall gilt: Ist die Vergütung von Bereitschaftsdiensten in der Vereinbarung für die Pflegebranche nicht normiert, ist Mindeststundenlohn zu zahlen.

Eingestellt FMP-Recht, RAe*StB*WP*, Mainz

Über Fromm-FMP

In unseren Kanzleien in Mainz und Mannheim sind Rechtsanwälte für Arbeitsrecht gerne für Sie da, um Sie bei der Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme zu unterstützen. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.